Es ist furchtbar genug, wenn jemand ertrinkt. Dazu noch am Strand, vielleicht im Urlaub, im Wunsche der Erfrischung und Erholung. Und dann kommt es zu einer Tragödie.
Die Umstande dafür mögen sehr vielfältig sein, aber einige wichtige Parameter sind doch hervorzuheben: Die Strände in Spanien sind in aller Regel öffentliche Strände und somit besteht auch eine Sorgfaltspflicht des Staates bzw. der Gemeinde, zu der ein Strand gehört, für die dort badenden Gäste.
Freilich kann nicht jeder Strand überwacht werden und so besteht die Möglichkeit, darauf und auf das „Baden auf eigene Gefahr“ deutlich hinzuweisen. Bei beliebten und viel besuchten Stränden aber wird eine Überwachung notwendig sein. Dies besteht in aller Regel zum einen in der Installierung eines Flaggensystems (bei roter Flagge Baden verboten) und des Vorhandenseins von Wachpersonal und Sanitätern zumindest für einen Großteil des Tages.
Entsprechend kann es auch zu einer Haftung des Staates bzw. der Gemeinde kommen, wenn hierbei etwas „schief“ gelaufen ist. So ist die Gemeinde Orihuela (Provinz Alicante) bereits vor Jahren zur Zahlung einer Entschädigung von mehr als 150.000,- Euro an die Angehörigen eines Ertrunkenen verurteilt worden, da weder eine rote Flagge gesetzt war noch Personal des Roten Kreuzes vorhanden war im Todeszeitpunkt.
Etwas spezieller war der Fall aus 2019 in Villajoyosa, über den das Berufungsgericht in Alicante geurteilt hat. Die Gemeinde hatte eine Firma beauftragt, ältere Personen mit Mobilitätsschwierigkeiten zum Strand zu bringen und ihnen ggf. zu helfen und sie zu bewachen. Im konkreten Fall aber war die ältere Dame an den Strand gebracht worden und wohl unbeaufsichtigt geblieben, denn die beiden nur 50m entfernten Angestellten der Firma wurden erst durch eine dritte Person alarmiert, dass dort „jemand im Wasser treibe“. Da war es aber schon zu spät. Hier nun haftet die betreffende Firma, die den Dienst übernommen hatte, mit mehr als 132.000 Euro.
Es kommt also sehr auf die Umstände an, ob jemand verantwortlich gemacht werden kann.(mit möglicherweise strafrechtlicher Verantwortung) und/oder Entschädigungen zu zahlen hat. Deren Höhe werden dann im Übrigen meist in analoger Anwendung der Entschädigungssätze bestimmt, die auch für Verkehrsunfallopfer angewendet werden.
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