Die Hotelkette Melia ist weltweit bekannt. Weniger bekannt ist die Tatsache, dass auch sie in das lukrativ scheinende Geschäft der Ferienwohnrechte eingestiegen war und eine turnusmäßige Nutzung im „Sol Meliá Vacation Club“ angeboten hat. In dem uns vorliegenden Fall waren dafür immerhin 13.650,- Euro verlangt worden und das unter dem Vorbehalt, dass man das Recht nur alle 2 Jahre nutzen kann. Wo und wann genau und wie lange überhaupt das Ganze gelten sollte, blieb aber im Vertrag vollkommen offen.
Die Rechtsabteilung der Firmengruppe fand das vollkommen ok so, aber Sie wurde nun vom spanischen Gericht, bei dem wir die Nichtigkeit des Vertrages gerügt hatten, eines anderen belehrt: Natürlich ist der Vertrag angesichts der genannten Unklarheiten als Nichtig einzustufen und die Firma wurde dazu verurteilt, unseren Mandanten den Kaufpreis zu erstatten (abzg. eines Nutzungsvorteils, den Sie bisher gehabt hatten), und auch Zinsen und Verfahrenskosten sind zu zahlen (Urteil vom 11.1.2023 des Gerichtes N° 9 in Palma de Mallorca)
Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der auch jeder anderen Person zu Gute kommt, die einen solchen Vertrag abgeschlossen hatte.
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