Das erstinstanzliche Gericht Nr. 2 von San Bartolomé de Tirajana hat gemäß der Klage einen Vertrag über die Nutzungsrechte an Timesharing von Anfi de Mar aus dem Jahr 2014 für nichtig erklärt und den deutschen Nutzern dabei eine erhebliche Rückerstattung ihrer Kaufpreise gewährt Einzelfall höher als 102.000 Euro. Zudem wurde die Widerklage der Anfi-Gesellschaften, die im Erfolgsfall bis zu 137.674 Euro als Nutzungsentschädigung seit 1998 erhalten sollte, abgewiesen, da es sich bei den Mandanten um Anfi-Mandanten handelte, zu denen sie wiederholt überredet worden waren Verträge unterschreiben, aufladen, das letzte Mal seit 2014.
Das Urteil vom 27.3.2018 ist noch nicht rechtskräftig, bestätigt aber die Linie des gerichtlichen Vergleichs zur Nichtigkeit der Mehrheit, nach dem 5. Die am 1. Januar 1999 geschlossenen Verträge.
Ein weiterer Beitrag fasst die jüngsten Großklagen der Kanzlei gegen Anfi zusammen.
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