Wer in anderen europäischen Ländern Dokumente vorlegen muss, muss die sogenannte APOSTILLE haben. Ob Vollmachten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden oder Scheidungsurkunden, es war immer ein Mehraufwand und immer teurer. Damit ist im Rahmen der Europäischen Union Schluss. Am 16. Februar 2019 trat die EU-Verordnung 2016/1191 in Kraft und mit ihr diverse Vereinfachungsregelungen, die nun auch die Apostille – in vielen Fällen – der Vergangenheit angehören lassen.
Die Verordnung regelt detailliert, für welche Dokumente sie gilt, und ist trotz Ausnahmen wieder ein Schritt in die richtige Richtung: weniger Bürokratie und weniger Kosten für alle Betroffenen.
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